• Wohnmobile und Wohnwagen
    einfach mieten bei Falle in Kärnten

Vermietung

Die Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen bei Falle in Villach bietet Ihnen neuwertige Campingfahrzeuge für Ihren Camping-Urlaub.

Unsere Mietflotte steht für Sie bereit. Gerne erwarten wir Ihre Anfrage oder buchen Sie doch mit ein paar Klicks Ihren Urlaub über unsere Online-Vermietung. Unsere Mietflotte ist stets top gepflegt und maximal zwei Jahre im Einsatz – Sie mieten bei uns Neuwertige Fahrzeuge.

Überzeugt? – Na, dann gleich online buchen!

Fachberatung Camping
Mahmoud Mabrouk

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Eva-Maria Hosner

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Unsere Mietkategorien

Infos zur Vermietung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen. Unsere allgemeinen Mietbedingungen, FAQs sowie die aktuellen Preislisten und alle Downloads in der Übersicht. Bei Fragen zur Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen in Villach hilft Ihnen natürlich das Falle-Team gerne weiter.

Wie sind die Fahrzeuge ausgestattet? Was muss ich noch mitbringen?

Generell gilt: Wir bieten Ihnen die Grundausstattung eines Campers, Sie fügen den persönlichen Touch hinzu.

Enthalten sind: Gasflasche, Kabeltrommel, CEE-Schuko Adapter und Anschlusskabel. Nicht enthalten sind: TV/SAT* sowie persönliche Gegenstände wie Geschirr, Handtücher und Bettwäsche. Wohnmobile sind zusätzlich, je nach Modell, auch mit  motorbetriebener Klimaanlage, Klimaanlage, Markise, Fahrradträger und einem Schutzbrief ausgestattet. (*TV/SAT Ausstattung ist bei Wohnwagen der Kategorie DeLuxe inklusive.) Um Ihnen das Planen und Packen leichter zu machen, haben wir für Sie eine  Camping Urlaub Basics Checklist zusammengestellt.

Gibt es einen Rabatt und wie bekomme ich den?

Früh buchen lohnt sich! Bei verbindlicher Reservierung (hier gilt die eingelangte Anzahlung) bis 31.03. des Mietjahres gibt es 5% Rabatt. Weitere Rabatte und Aktionen für Langzeitmieter entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

Ist mein Fahrzeug versichert?

Ja, alle Mietfahrzeuge sind kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 800,– bei Wohnwagen und EUR 1.200,– bei Reisemobilen. Die Selbstbeteiligung wird als Kaution vor Reiseantritt entrichtet und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges erstattet.

Kann ich eine Reiseversicherung abschließen?

Bei der Buchung über unser Mietportal bieten wir unseren Kunden den Abschluss einer Reisestornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung an. Diese basiert auf dem Mietpreis. Sie können zwischen 2 Reiserücktrittsversicherungen wählen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten im Punkt Reiseversicherung. Generell empfehlen wir immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wie wird die Kaution (Deposit) verrechnet?

Die Kaution ist bei Fahrzeugübernahme fällig und kann entweder in bar vor der Übergabe oder im Voraus per Online Zahlung oder Banküberweisung bezahlt werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges rückerstattet.

Soll ich das Fahrzeug gereinigt zurückbringen?

Ja, bitte unbedingt vor der Rückgabe reinigen, ansonsten fällt eine Reinigungsgebühr an. Für eine anfallende Außenreinigung oder Innenreinigung werden ab EUR 50,– berechnet. Für eine unsaubere oder nicht entleerte Toilette fallen EUR 50,– an. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.

Kann ich einen Camper auch nur tageweise mieten?

Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison 7 Tage (1 Woche). Außerhalb der Hauptsaison ist auch eine kürzere Mietdauer möglich.

Ab wann ist mein Camper fix reserviert?

Die verbindliche Reservierung erfolgt durch schriftliche Zusage (Vertragsabschluss) des Vermieters und Erhalt einer Anzahlung über 40% der Mietkosten.

Kann ich von meiner Reservierung zurücktreten?

Bei Reiserücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn fällt eine Stornogebühr von EUR 100,- an, bis 15 Tage vor Mietbeginn 40% der Vertragssumme, bis 2 Tage vor Mietbeginn 70% der Vertragssumme und danach 100% der Vertragssumme bzw. der nicht konsumierten Miete.

Wenn Sie Bedenken haben, empfehlen wir, eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Über unser Mietportal bieten wir eine Reiserücktrittsversicherung der Europäischen Reiseversicherung an. Die beliebteste Version ist die „Hotelstorno Plus“ Versicherung.

Gibt es eine Kilometerbegrenzung für Reisemobile?

Für Reisemobile gilt: 300 Freikilometer pro Miettag – dies wird über die Summe der Tage gerechnet. Bei einer einwöchigen Miete, zum Beispiel, hat der Mieter 7 Tage x 300 km, also 2.100 km frei. Alle weiteren Kilometer werden mit EUR 0,45 pro Kilometer verrechnet.

Ich bin Camping Neuling. Was sollte ich unbedingt auf Urlaub mitnehmen?

Für alle Fälle haben wir eine Liste zusammengestellt, die die Basics für Ihren Campingurlaub abdeckt. Sie finden diese  HIER.

Vertragsabschluss

Vertragspartner dieses Mietvertrages sind die Falle GmbH, 9500 Villach, Maria-Gailer-Straße 59, im Folgenden kurz Vermieter genannt und die bzw. der in der Auftragsbestätigung genannte Mieterin bzw. Mieter, im Folgenden kurz Mieter genannt.

Reservierung

Eine verbindliche Reservierung kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters und der geleisteten Anzahlung von mindestens 40% des Gesamtmietpreises durch den Mieter zustande. Die Zusage eines speziellen Fahrzeuges ist nicht möglich. Die Reservierung gilt nur in der jeweiligen Fahrzeugkategorie.

Mietpreise, Mindestmietdauer

Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste. Zu jeder Anmietung wird einmalig eine Service-Pauschale in der Höhe von EUR 125,- verrechnet. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage.

Kaution

Die Kaution ist vor Fahrzeugübernahme im Voraus zu überweisen oder in Bar zu hinterlegen. Bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die Kaution rückerstattet. Die Rückerstattung der Kaution befreit den Mieter nicht vor Haftansprüchen des Vermieters bezüglich nicht gemeldeter oder versteckter Mängel. Die Kaution beträgt für Reisemobile EUR 1.200,- und für Wohnwagen EUR 800,-

Versicherung

Alle Mietfahrzeuge sind kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall (auch Sturm-, Hagelschäden und Diebstahl) beträgt bei Reisemobilen EUR 1.200,- und bei Wohnwagen EUR 800,-.

Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind innerhalb der EU, Schweiz und Norwegen möglich. Für Fahrten außerhalb dieser Gebiete ist im Vorhinein das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Treibstoff

Reisemobile werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter EUR 25,- Bearbeitungsgebühr zum fehlenden Treibstoff.

Rücktritt und Storno

Wird die Miete infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, wie die Nichtrückgabe bzw. nicht termingerechte Rückgabe durch den Vormieter, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes durch den Vormieter oder einen Dritten, Streik, hoheitlicher Anordnung oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Mieter oder Vermieter zu Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.

Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Gebühren verrechnet: bis 42 Tage vor Mietbeginn EUR 100,-, bis 15 Tage vor Mietbeginn 40% der Vertragssumme, bis 2 Tage vor Mietbeginn 70% der Vertragssumme und danach 100% der Vertragssumme bzw. der nicht konsumierten Miete. Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass Ihm (dem Vermieter) kein oder ein geringerer als der pauschalisierte Schaden durch die Stornierung entstanden ist.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen!

Übergabe und Rücknahme

Das Fahrzeug wird am ersten Miettag zwischen 15:00 und 17:30 Uhr übergeben. In der Hauptsaison ist das in der Regel der Freitag. Voraussetzung für die Übergabe ist die bezahlte Miete und die Hinterlegung der Kaution. Rückgabe des Fahrzeuges am letzten Miettag bis 10:00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein weiterer Miettag verrechnet. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind Übergaben und Rücknahmen nicht möglich.

Fahrzeugbehandlung, Verbotene Nutzung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Des Weiteren sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist gegen Aufpreis möglich.
VERBOTEN sind: die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, auch, soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden.

Berechtigte Fahrer, Mindestmietalter, Gesetzesübertretungen

Das Mindestalter des Mieters beträgt 21 Jahre. Führerschein und Reisepass sind bei Übergabe vorzulegen. Fahrberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit entsprechendem Führerschein. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Delikte haftet der Mieter.

Unfall, Beschädigung

Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.

Im Schadensfall ist zuerst die telefonische bzw. schriftliche Weisung des Vermieters einzuholen. Bei Schäden über EUR 150,- ist zusätzlich ein beeideter Sachverständiger oder eine Servicestelle einer Kraftfahrorganisation zur Begutachtung beizuziehen. Verstößt der Mieter gegen diese Vorschriften, hat er nun Anspruch auf Ersatz jener Schadensbehebungskosten, die zum klaren, überwiegenden Vorteil des Vermieters führen (§ 1037 ABGB). Für die Behebung des Schadens dürfen nur Vertragswerkstätten in Anspruch genommen werden, ausgenommen, sie sind weiter als 100 km entfernt.

Ein Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Ausstattung

Alle Fahrzeuge sind mit einer Gasflasche, Kabeltrommel, Anschlusskabel ausgestattet. Reisemobile sind zusätzlich mit Österreichischer Autobahn Vignette, ÖAMTC Schutzbrief mit Notfall Kreditbrief, Verbandskasten, Warndreieck und einer Warnweste ausgestattet.

Reinigung

Eine Reinigungsgebühr entfällt bei sauberer Rückgabe – gründliches Reinigen spart viel Geld. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, die Kaution einzubehalten. Folgende Gebühren werden bei Bedarf verrechnet:

  • Innen- und Außenreinigung nach Aufwand mind. EUR 50,-
  • Toiletten nicht entleert oder unsauber EUR 100,-

Speicherung und Weitergabe von Personendaten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Pflege der Kundenbeziehung, zur schriftlichen Kontaktaufnahme und zur Auftragsabwicklung gespeichert werden. Die dafür erforderlichen Daten werden ggf. an Dienstleister weitergeleitet. Der Vermieter wird Ihre Daten jedoch nicht an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.

Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen und ähnlichem.

Sie möchten eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Wir bieten Ihnen den Abschluss einer Reisestornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung an. Diese basiert auf dem Mietpreis. Sie können zwischen 2 Reiserücktrittsversicherungen wählen, Hotelstorno Plus (sehr beliebt!) oder Hotelstorno Premium.

Hotelstorno Plus

Bis zu Reisebeginn kann noch viel passieren. Ob Erkrankung in der Familie, unerwarteter Todesfall oder Arbeitsplatzverlust, die Hotelstorno Plus Versicherung übernimmt die Kosten ohne Selbstbehalt bei Stornierung, vorzeitiger Abreise, verspätetem Reiseantritt und unfreiwilliger Urlaubsverlängerung sowie Such- und Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung). Der Versicherungsschutz gilt für einen Aufenthalt bis 31 Tage in Europa.

Hotelstorno Premium

Sie möchten noch umfassender geschützt sein? Die Hotelstorno Premium übernimmt ebenfalls die Kosten, wenn Sie zB. wegen einer plötzlichen schweren Erkrankung eines Familienangehörigen Ihre Reise unerwartet stornieren müssen oder auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber. Zusätzlich bietet die Hotelstorno Premium Versicherungsschutz bei Reiseabbruch, verspäteter Anreise oder einer unfreiwilligen Urlaubsverlängerung, bei Suche und Bergung sowie Leistungen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz gilt für einen Aufenthalt bis 31 Tage in Europa.

Weitere Infos finden Sie unter Europäische Reiseversicherung.

Campingurlaub in Kärnten

Endecken Sie die schönste Campingregion Österreichs. Campingurlaub in Kärnten auf der Südseite der Alpen bietet Ihnen nicht nur Sternstunden unter freiem Himmel.

Entfliehen Sie der Hektik des Alltags und lassen die Seele baumeln wärend die Sonnenstrahlen über das Wasser der kristallklaren Seen tanzt. Sobald das Zelt aufgeschlagen oder der Stellplatz für den Wohnwagen gefunden ist – das Zirpen der Grillen und der Duft des frischen Grases wahrgenommen wird – sind Sie endlich angekommen.

Auf der Website www.camping.at finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Camping in Kärnten oder Fragen Sie auch bei der Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen bei Falle in Villach nach persönlichen Empfehlungen.

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