Vertragsabschluss
Vertragspartner dieses Mietvertrages sind die Falle GmbH, 9500 Villach, Maria-Gailer-Straße 59, im Folgenden kurz Vermieter genannt und die bzw. der in der Auftragsbestätigung genannte Mieterin bzw. Mieter, im Folgenden kurz Mieter genannt.
Reservierung
Eine verbindliche Reservierung kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters und der geleisteten Anzahlung von mindestens 40% des Gesamtmietpreises durch den Mieter zustande. Die Zusage eines speziellen Fahrzeuges ist nicht möglich. Die Reservierung gilt nur in der jeweiligen Fahrzeugkategorie.
Mietpreise, Mindestmietdauer
Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste. Zu jeder Anmietung wird einmalig eine Service-Pauschale in der Höhe von EUR 125,- verrechnet. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage.
Kaution
Die Kaution ist vor Fahrzeugübernahme im Voraus zu überweisen oder in Bar zu hinterlegen. Bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die Kaution rückerstattet. Die Rückerstattung der Kaution befreit den Mieter nicht vor Haftansprüchen des Vermieters bezüglich nicht gemeldeter oder versteckter Mängel. Die Kaution beträgt für Reisemobile EUR 1.200,- und für Wohnwagen EUR 800,-
Versicherung
Alle Mietfahrzeuge sind kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall (auch Sturm-, Hagelschäden und Diebstahl) beträgt bei Reisemobilen EUR 1.200,- und bei Wohnwagen EUR 800,-.
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind innerhalb der EU, Schweiz und Norwegen möglich. Für Fahrten außerhalb dieser Gebiete ist im Vorhinein das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Treibstoff
Reisemobile werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter EUR 25,- Bearbeitungsgebühr zum fehlenden Treibstoff.
Rücktritt und Storno
Wird die Miete infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, wie die Nichtrückgabe bzw. nicht termingerechte Rückgabe durch den Vormieter, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes durch den Vormieter oder einen Dritten, Streik, hoheitlicher Anordnung oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Mieter oder Vermieter zu Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Gebühren verrechnet: bis 42 Tage vor Mietbeginn EUR 100,-, bis 15 Tage vor Mietbeginn 40% der Vertragssumme, bis 2 Tage vor Mietbeginn 70% der Vertragssumme und danach 100% der Vertragssumme bzw. der nicht konsumierten Miete. Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass Ihm (dem Vermieter) kein oder ein geringerer als der pauschalisierte Schaden durch die Stornierung entstanden ist.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen!
Übergabe und Rücknahme
Das Fahrzeug wird am ersten Miettag zwischen 15:00 und 17:30 Uhr übergeben. In der Hauptsaison ist das in der Regel der Freitag. Voraussetzung für die Übergabe ist die bezahlte Miete und die Hinterlegung der Kaution. Rückgabe des Fahrzeuges am letzten Miettag bis 10:00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein weiterer Miettag verrechnet. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind Übergaben und Rücknahmen nicht möglich.
Fahrzeugbehandlung, Verbotene Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Des Weiteren sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist gegen Aufpreis möglich.
VERBOTEN sind: die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, auch, soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden.
Berechtigte Fahrer, Mindestmietalter, Gesetzesübertretungen
Das Mindestalter des Mieters beträgt 21 Jahre. Führerschein und Reisepass sind bei Übergabe vorzulegen. Fahrberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit entsprechendem Führerschein. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Delikte haftet der Mieter.
Unfall, Beschädigung
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
Im Schadensfall ist zuerst die telefonische bzw. schriftliche Weisung des Vermieters einzuholen. Bei Schäden über EUR 150,- ist zusätzlich ein beeideter Sachverständiger oder eine Servicestelle einer Kraftfahrorganisation zur Begutachtung beizuziehen. Verstößt der Mieter gegen diese Vorschriften, hat er nun Anspruch auf Ersatz jener Schadensbehebungskosten, die zum klaren, überwiegenden Vorteil des Vermieters führen (§ 1037 ABGB). Für die Behebung des Schadens dürfen nur Vertragswerkstätten in Anspruch genommen werden, ausgenommen, sie sind weiter als 100 km entfernt.
Ein Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Ausstattung
Alle Fahrzeuge sind mit einer Gasflasche, Kabeltrommel, Anschlusskabel ausgestattet. Reisemobile sind zusätzlich mit Österreichischer Autobahn Vignette, ÖAMTC Schutzbrief mit Notfall Kreditbrief, Verbandskasten, Warndreieck und einer Warnweste ausgestattet.
Reinigung
Eine Reinigungsgebühr entfällt bei sauberer Rückgabe – gründliches Reinigen spart viel Geld. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, die Kaution einzubehalten. Folgende Gebühren werden bei Bedarf verrechnet:
- Innen- und Außenreinigung nach Aufwand mind. EUR 50,-
- Toiletten nicht entleert oder unsauber EUR 100,-
Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Pflege der Kundenbeziehung, zur schriftlichen Kontaktaufnahme und zur Auftragsabwicklung gespeichert werden. Die dafür erforderlichen Daten werden ggf. an Dienstleister weitergeleitet. Der Vermieter wird Ihre Daten jedoch nicht an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.
Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen und ähnlichem.