TÜV Überprüfung für Ihre Tauchflaschen

Bei Ihrer Tauchflasche ist der TÜV abgelaufen? Kein Problem, dann bringen Sie Ihre Tauchflaschen einfach zu Falle Tauchsport in Villach  zur Überprüfung. Dreimal im Jahr haben Sie die Möglichkeit Ihre Pressluftflasche bei uns zum TÜV abzugeben. Es spielt dabei keine Rolle ob Sie Ihre Flasche zum Tauchen oder zum Druckluftschießen verwenden. Bis 300 Bar Betriebsdruck ist die TÜV Überprüfung möglich.

Die Abgabe- und Abholtermine finden Sie in der folgenden Liste:

TÜV 2024 ABGABE BIS ABHOLUNG AB
TERMIN 1: Samstag, 6. April Samstag, 27. April
TERMIN 2: Samstag, 1. Juni Samstag, 22. Juni
TERMIN 3: Freitag, 27. September Samstag, 19. Oktober

Sie haben weiter Fragen zum Thema Pressluftflaschen-Service? Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben ein E-Mail an tauchsport@falle.at

Download Preisliste Flaschen-TÜV 2024

Wichtige Hinweise zum Tauchflaschen TÜV

Tauch- und Atemschutzflaschen die ohne Ventil angeliefert werden, dürfen wir nicht mehr annehmen. Da die neue Versandbehälterverordnung nach der Druckprobe auch eine
Funktionsprüfung der Ausrüstung verlangt! Bei den Flaschen wird die Druckprobe durch die Firma „Aqua Technik“ und die Begutachtung durch den „TÜV-Austria“ durchgeführt. Die Flaschen werden anschließend getrocknet, zusammengebaut, befüllt mit Luft nach EN 12021 und die Funktionsprüfung durchgeführt.
Bei Tauch- und Atemschutzflaschen (Ventil+Montage+Luft) die mit Ventil angeliefert werden, wird das Ventil ausgebaut, grundüberholt, die Verschleißteile werden ausgetauscht und das Ventil wird, nach Trocknung der Flasche, wieder eingebaut. Die Ersatzteile sind im angeführten Preis nicht enthalten. Bei den Flaschen wird die Druckprobe durch die Firma „Aqua Technik“ und die Begutachtung durch den „TÜV-Austria“ durchgeführt. Die Flaschen werden mit Luft nach EN 12021 befüllt und Funktionsprüfung durchgeführt.

Überprüfungsperioden bei Stahlflaschen

In der Novellierung der Versandbehälterverordnung vom 28.12.2011 wurde unter anderem die Prüffrist
für Tauchgeräte wie folgt festgesetzt:
Druckprüfung alle 10 Jahre und zusätzlich im jeweils 4. und 7. Jahr äußere und innere Besichtigung (Prüfstelle zB TÜV) vorgeschrieben.